Die Verwaltung wird gebeten folgende Punkte zu klären:
💡in welchen Sporthallen🤾 sind bereits LED-Leuchten installiert?
💡in welchen Sporthallen⚽ sind keine LED-Leuchten vorhanden?
💡inwieweit können die Sporthallen🏓 ohne LEDs technisch und wirtschaftlich auf LED-Technik nachgerüstet werden?
💡sind die vorhandenen Beleuchtungssysteme mit den Vorgaben der ‼️Arbeitsstättenverordnung‼️ für Sporthallen konform?
Der Antrag
Lüdenscheid, 06.05.2025
Prüfung der Beleuchtungssituation in Sporthallen und mögliche Nachrüstung
auf LED-Technik
Sehr geehrter Herr Meyer,
lieber Michael,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung die Beleuchtungssituation in den
Sporthallen Lüdenscheids überprüft. Konkret bitten wir um eine Darstellung:
1. Bestandsaufnahme:
o In welchen Sporthallen sind bereits LED-Leuchten installiert?
o In welchen Sporthallen sind keine LED-Leuchten vorhanden?
2. Nachrüstmöglichkeiten:
o Inwieweit können die Sporthallen ohne LEDs technisch und wirtschaftlich auf LED-
Technik nachgerüstet werden?
3. Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
o Sind die vorhandenen Beleuchtungssysteme mit den Vorgaben der
Arbeitsstättenverordnung für Sporthallen konform?
Begründung:
Die Beleuchtungssituation in der Sporthalle des BGL wird von mehreren Seiten als unzureichend kritisiert.
Insbesondere Sportvereine bemängeln die ungleichmäßige Ausleuchtung und vor allem die
Beleuchtungsstärke, was zu Beschwerden von Spielerinnen und Schiedsrichterinnen geführt hat. Dies
beeinträchtigt nicht nur den Ablauf von Spielen und Veranstaltungen, sondern hat bereits zu
Beeinträchtigungen bei Meisterschaftsspielen geführt.
Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung sowie den ergänzenden Vorgaben der DIN EN 12464-1 ist die
Beleuchtung in Arbeitsstätten – dazu zählen auch Sporthallen – so zu gestalten, dass ausreichende
Helligkeit und eine gleichmäßige Ausleuchtung sichergestellt sind.
Eine Umrüstung auf LED-Technik bietet darüber hinaus folgende Vorteile:
Verbesserung der Lichtverhältnisse: Gleichmäßige Ausleuchtung gemäß den
Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.
Energieeffizienz: Deutliche Reduzierung des Stromverbrauchs und damit ein Beitrag zur
kommunalen Energieeinsparung und zum Klimaschutz.
Wirtschaftlichkeit: Geringere Betriebskosten durch die längere Lebensdauer und den
niedrigeren Energieverbrauch von LED-Leuchten.
Wir bitten die Verwaltung, die Ergebnisse der Prüfung im nächsten Sportausschuss vorzustellen und
mögliche Schritte für eine zeitnahe Umsetzung zu skizzieren.
gez. Andreas Stach
Fraktionsvorsitzender