LED-Nachrüstung Sporthallen

Die Verwaltung wird gebeten folgende Punkte zu klären:

💡in welchen Sporthallen🤾 sind bereits LED-Leuchten installiert?
💡in welchen Sporthallen⚽ sind keine LED-Leuchten vorhanden?
💡inwieweit können die Sporthallen🏓 ohne LEDs technisch und wirtschaftlich auf LED-Technik nachgerüstet werden?
💡sind die vorhandenen Beleuchtungssysteme mit den Vorgaben der ‼️Arbeitsstättenverordnung‼️ für Sporthallen konform?

Der Antrag

Lüdenscheid, 06.05.2025

Prüfung der Beleuchtungssituation in Sporthallen und mögliche Nachrüstung

auf LED-Technik

Sehr geehrter Herr Meyer,

lieber Michael,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung die Beleuchtungssituation in den

Sporthallen Lüdenscheids überprüft. Konkret bitten wir um eine Darstellung:

1. Bestandsaufnahme:

o In welchen Sporthallen sind bereits LED-Leuchten installiert?

o In welchen Sporthallen sind keine LED-Leuchten vorhanden?

2. Nachrüstmöglichkeiten:

o Inwieweit können die Sporthallen ohne LEDs technisch und wirtschaftlich auf LED-

Technik nachgerüstet werden?

3. Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):

o Sind die vorhandenen Beleuchtungssysteme mit den Vorgaben der

Arbeitsstättenverordnung für Sporthallen konform?

Begründung:

Die Beleuchtungssituation in der Sporthalle des BGL wird von mehreren Seiten als unzureichend kritisiert.

Insbesondere Sportvereine bemängeln die ungleichmäßige Ausleuchtung und vor allem die

Beleuchtungsstärke, was zu Beschwerden von Spielerinnen und Schiedsrichterinnen geführt hat. Dies

beeinträchtigt nicht nur den Ablauf von Spielen und Veranstaltungen, sondern hat bereits zu

Beeinträchtigungen bei Meisterschaftsspielen geführt.

Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung sowie den ergänzenden Vorgaben der DIN EN 12464-1 ist die

Beleuchtung in Arbeitsstätten – dazu zählen auch Sporthallen – so zu gestalten, dass ausreichende

Helligkeit und eine gleichmäßige Ausleuchtung sichergestellt sind.

Eine Umrüstung auf LED-Technik bietet darüber hinaus folgende Vorteile:

 Verbesserung der Lichtverhältnisse: Gleichmäßige Ausleuchtung gemäß den

Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.

 Energieeffizienz: Deutliche Reduzierung des Stromverbrauchs und damit ein Beitrag zur

kommunalen Energieeinsparung und zum Klimaschutz.

 Wirtschaftlichkeit: Geringere Betriebskosten durch die längere Lebensdauer und den

niedrigeren Energieverbrauch von LED-Leuchten.

Wir bitten die Verwaltung, die Ergebnisse der Prüfung im nächsten Sportausschuss vorzustellen und

mögliche Schritte für eine zeitnahe Umsetzung zu skizzieren.

gez. Andreas Stach

Fraktionsvorsitzender